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Medical Protection Service Germany
Axel Lammering

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AGB

Für alle Seminare gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Für den Umfang und die Durchführung der Seminare ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Beginn der Vertragsausführung maßgebend.


1. Alle Seminar-Preise sind Nettopreise, da wir von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit sind .
Für die Lieferung von Ausbildungsunterlagen und Sanitätsmaterial wird die jeweils gültige MwSt. erhoben.

2. Bei vereinbarten Seminaren ist die angemeldete Teilnehmerzahl maßgebend. Wird diese unterschritten, bezahlt der Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen. Stornierungen der Seminare sind nur bis 30 Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten möglich. Die Frist bei mehreren vereinbarten Seminaren oder Seminartagen ist hierfür der erste Seminartag. Bei Stornierungen 30 -14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr einschließlich der Nebenkosten berechnet. Bei Stornierungen 14 - 0 Tage vor Seminarbeginn oder am Tage des Seminarbeginns oder eines anderen Seminartages wird die volle Seminargebühr einschließlich der Nebenkosten berechnet.
Als Nebenkosten gelten die vereinbarten Nebenkosten oder Reisekosten:
2.1 Als Reisekosten werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die An. -und Abreise berechnet.
Darunter fallen öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Flughafentransfer bei An. -und Abreise sowie so wie Flugkosten incl. aller Flugnebenkosten.
2.2 Alle Kosten die im Rahmen einer Flugstornierung anfallen.
2.3 Bei An. - und Abreise mit dem PKW, werden Reisekosten mit € 0,60 ab dem ersten Kilometer berechnet.
2.4 Bei An. - und Abfahrstrecken zu einem Lehrgang ab 250 Km erfolgt die Anreise am Vortag und die Abreise am nachfolgenden Tag des Lehrgangs.
Damit verbundene Kosten für die Unterkunft der Lehrkraft sind zu übernehmen oder eine angemessene Unterkunft ist bereitzustellen.
2.5 Bei Lehrgängen über 12 Unterrichtseinheiten kommt ein Tagessatz von € 30,00 / Lehrkraft hinzu.
2.6 Bei mehrtägigen Lehrgängen sind die Kosten für die Unterkunft der Lehrkraft zu übernehmen oder eine angemessene Unterkunft ist bereitzustellen.
2.7 Mit der schriftlichen Lehrgangsbestätigung sind 25 % der Lehrgangsgebühren innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.

3. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur. Bitte beachten Sie bei Medikamenten die Packungsbeilagen der Hersteller. Alle Maßnahmen müssen dem einzelnen Patienten und seinem Zustand angepasst werden. Wir gehen davon aus, das die Teilnehmer über die erforderlichen Fachkenntnisse je nach Seminar verfügen.

4. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zur Zeit veröffentlichten Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zur Zeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.

5. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, sowie unerwartete Krankheit der Dozenten befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Bei Verzug oder Unmöglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadenersatz ist für den Fall des Leistungsverzugs und der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits beruht, beschränkt auf € 250,- Der Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6. Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Veranstalters/Kunden oder bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, sowie für Verluste von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume.

7. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen ist nicht statthaft. Widerspruch gegen die Rechnung nur innerhalb 10 Tagen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
Für notwendige Mahnungen berechnen wir als Mahnspesen pauschal € 8,00 je Mahnung sowie zzgl. notwendiger Auslagen für das Mahnverfahren ( Rechtsanwaltkosten, Gerichtskosten, u.ä.)
Als Verzugszinsen berechnen wir nach überschreiten des Zahlungszieles mind. 5% + Leitzins der EZB. Ggf. werden wir höhere Überziehungszinsen und Bankkosten in Rechnung stellen.

Mit der schriftlichen Lehrgangsbestätigung sind 25 % der Lehrgangsgebühren innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, die Restsumme ist bis spätestens zum Lehrgangsbeginn zu überweisen oder bar zu zahlen.

8. Für unsere Handbücher und Seminarunterlagen, sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer Genehmigung.

9. Bei Sanitätseinsetzen begrenzen sich die Dienstleistungen auf Maßnahmen der Ersten Hilfe . Weiterführende Versorgungen werden nur auf ärztliche Weisung durchgeführt.
10. Alle von uns oder unseren Vertragspartnern gelieferten Waren und Ausrüstungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Medical Protection Service Germany oder des von uns zur Lieferung beauftragten Unternehmens. Die Lieferung erfolgt unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Nichterteilung von Notwendigen Einfuhrgenehmigungen befreit uns von Lieferverpflichtung.

11. Medical Protection Service Germany tritt beim Verkauf von Waren und Ausrüstungsgegenständen als Zwischenhandel auf. Gewährleistungsansprüche auf Waren und Ausrüstungsgegenstände sind an den jeweiligen Hersteller / Zulieferunternehmen der von uns gelieferten Waren und Ausrüstungsgegenstände zu richten.

12. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Gesetze ist ausgeschlossen. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht..

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14. Gerichtsstand ist Aachen